Donnerstag, 20. Januar 2011

Fortbildungskosten – Rückzahlung bei Eigenkündigung vor Beendigung der Fortbildung

Eine Klausel in einem Arbeitsvertrag, nach der der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die von diesem verauslagten Fortbildungskosten erstatten muss, wenn er vor Beendigung der Fortbildungsmaßnahme selbst kündigt, ist wirksam (BAG, Urteil vom 19.01.2010, Az: 3 AZR 621/08).
Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal
Siegener Strasse 104
57223 Kreuztal
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