Ersatzurlaub als Schadensersatz für nicht gewährten Urlaub
Gewährt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer grundlos den beantragten und angemahnten Urlaub nicht, so hat der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber einen Anspruch auf Ersatzurlaub als Schadensersatz nach den §§ 286 Abs. 1, 280 Abs. 1, 287 Satz 2, 249 Satz 1 BGB (LAG Sachsen, Urteil vom 26.01.2010, Az: 7 Sa 442/09).
Rechtsanwälte Kotz
Siegener Strasse 104
57223 Kreuztal
http://www.ra-kotz.de
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen