Krankenbehandlung – Ablehnung durch Krankenkasse – einstweiliger Rechtschutz
Lehnt eine Krankenkasse die Durchführung einer Krankenbehandlung eines Versicherten ab, so kann dieser mittels einer einstweiligen Anordnung die Krankenkasse dazu verpflichten, die Kostenübernahmezusage zu erteilen (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.04.2010, Az: L 10 KR 5/10 B ER).
Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal
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