Donnerstag, 6. Januar 2011

Gaststätte als Raucherclub
Will ein Gaststättenbetreiber seine Gaststätte zu einem Raucherclub machen, so genügt es nicht, ein Schild „Raucherclub“ an die Lokaltüre zu hängen. Ein Raucherclub setzt einen Verein mit Vereinsmitgliedern voraus. Will ein Besucher die Vorzüge des Raucherclubs genießen, so muss er zuvor Mitglied des Raucherclubs werden (VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 05.01.2011, Az: 9 L 1365/10).
Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal
Siegener Strasse 104
57223 Kreuztal
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