Gestaffelter Urlaub nach Lebensalter ist diskriminierend
Enthält ein Tarifvertrag eine Regelung, nach der mit steigendem Lebensalter ein höherer Urlaubsanspruch besteht, so ist diese Regelung altersdiskriminierend. Den benachteiligten Arbeitnehmern steht daher ebenfalls der höhere Urlaubsanspruch zu (LAG Düsseldorf, Urteil vom 18.01.2011, Az: 8 Sa 1274/10).
Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal
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