Rechtswidriges Hausverbot in Schwimmbad – Schadensersatzanspruch
Wird einem Schwimmbadbenutzer in einem Schwimmbad rechtswidrig ein Hausverbot erteilt, so kann dieser keine Schadensersatzansprüche gegenüber dem Schwimmbadbetreiber für vermehrte Fahrtkosten zu einem anderen Schwimmbad geltend machen. Diesbezüglich besteht keine Anspruchsgrundlage (AG München, Urteil vom 14.10.2009, Az: 163 C 21065/09).
Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal
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