Freitag, 28. Januar 2011

Trotz Erwerbsunfähigkeit auf Zeit besteht Urlaubsanspruch
Ist ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt und erhält er diesbezüglich rückwirkend eine Rente auf Zeit, hat er trotzdem gegenüber seinem Arbeitgeber für den Zeitraum seiner Arbeitsunfähigkeit einen Urlaubsanspruch. Die 3jährige Verjährungsfrist des Urlaubsanspruchs beginnt nach Auffassung des Gerichts auch erst mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 16.12.2011, Az: 4 Sa 209/10).
Rechtsanwälte Kotz Siegen
Siegener Strasse 104
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