Unerlaubtes Lesen von Emails an Vorgesetzte – Kündigung?
Missbraucht ein Arbeitnehmer seine Zugangsrechte als Systemadministrator um die Emails seiner Vorgesetzten zu lesen, rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung, ohne dass zuvor eine Abmahnung ausgesprochen werden musste (Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 14.05.2010, Az: 4 Sa 1257/09).
Rechtsanwälte Kotz Siegen
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