Schadensersatz erst nach erfolgloser Aufforderung zur Nacherfüllung
Ein Käufer kann Schadensersatz wegen eines vorhandenen Sachmangels bei einer Kaufsache erst dann geltend machen, wenn er zuvor den Verkäufer erfolglos zur Nacherfüllung aufgefordert hat (BGH, Urteil vom 12.01.2011, Az: VIII ZR 346/09).
Rechtsanwälte Kotz Siegen / Kreuztal
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