Lautes Musikhören und Singen während einer Dienstfahrt ein Kündigungsgrund?
Aus lautem Musikhören und Mitsingen während einer Dienstfahrt lässt sich kein kündigungsrelevantes Fehlverhalten herleiten, wenn es keine dienstliche Anweisung bzw. die Regelung gibt, die das Hören von Musik während des Dienstes oder das Singen untersagt. Das Einlegen einer Raucherpause während einer Dienstfahrt, stellt ebenfalls keinen derart schwerwiegenden Pflichtverstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten dar, der ohne vorherige Abmahnung zur Kündigung berechtigt (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.01.2010, Az: 8 Sa 560/09).
Rechtsanwälte Kotz Siegen
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