Sonntag, 9. Januar 2011

Mieterparkplätze – Verkehrssicherungspflicht vor Dachlawinen
Richtet ein Gebäudeeigentümer spezielle Mieterparkplätze ein, so trifft ihn die Verkehrssicherungspflicht, die Fahrzeuge der Mieter vor Dachlawinen zu schützen (LG Detmold, Urteil vom 15.12.2010, Az: 10 S 121/10).
Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal
Siegener Strasse 104
57223 Kreuztal
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