Mittwoch, 5. Januar 2011

Wann liegt eine Berufsunfähigkeit nach dem Versicherungsrecht vor?

Eine Berufsunfähigkeit im Sinne einer Berufsunfähigkeitsversicherung tritt ein, wenn bei dem Versicherungsnehmer ärztlicherseits festgestellt wird, dass mit einer Wiederherstellung seiner Arbeitskraft nach dem heutigen Stand der Medizin nicht mehr zu rechnen ist (OLG Bremen, Urteil vom 25.06.2010, Az: 3 U 60/09).
Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal
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57223 Kreuztal
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