Mitwohnungskündigung wegen Lichterketten an Balkon und Fenstern
Ein Vermieter kann einen Wohnraummietvertrag mit einem Mieter nicht fristlos kündigen, nur weil dieser in der Weihnachtszeit an einem Balkon und an den Fenstern der Wohnung Lichterketten angebracht hatte (Landgericht Berlin, Urteil vom 01.06.2010, Az: 65 S 390/09).
Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal
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