Benutzt ein Fahrzeugführer, während einer Fahrzeugfahrt mehrfach
ein Blaulicht, das er im Fahrzeuginneren an einer Halterung auf dem
Armaturenbrett angebracht hat und täuscht er hierdurch vor, ein Polizeibeamter
im Einsatz zu sein, um andere Verkehrsteilnehmer zum Abstand zu mahnen und
abzuschrecken, so stellt diese Handlungsweise eine strafbare Amtsanmaßung nach
§ 132 StGB dar. Für die Strafbarkeit wegen Amtsanmaßung reicht es aus, dass die
Handlung des Fahrzeugführers objektiv als hoheitlich erscheint und deswegen mit
einer rechtmäßigen Amtshandlung verwechselt werden kann. Der Annahme einer
solchen Verwechslungsgefahr steht nicht entgegen, dass einzelne außenstehende
Beobachter erkannt haben, dass es sich nicht um eine Diensthandlung/Polizeieinsatz
handelte (OLG Celle, Beschluss vom 26.09.2013, Az.: 32 Ss 110/13).
Verkehrsstrafrecht Siegen/Kreuztal – Rechtsanwälte Kotz
Siegener Straße 104
57223 Kreuztal

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