Die Beleidigung des Vermieters mit den Worten: „Sie sind ein
Schwein!“ stellt eine erhebliche Vertragsverletzung durch den Mieter dar (wenn
keine erhebliche Provokation durch den Vermieter vorausgegangen ist) und
berechtigt den Vermieter in der Regel zur außerordentlichen fristlosen
Kündigung des Mietvertrages. Im Fall hatte sich der Mieter nach der Beleidigung
nicht entschuldigt. In der Klageerwiderung führte der Mieter zudem aus, dass
der Vermieter wie gedruckt lüge und dumm daherrede. Nach Auffassung des
Amtsgerichts München war dem Vermieter aufgrund des Verhaltens des Mieters eine
Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht mehr zumutbar (Amtsgericht München,
Urteil vom 16.07.2013, Az.: 411 C 8027/13).
Mietrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz
Siegener Straße 104
57223 Kreuztal

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