Mittwoch, 5. Februar 2014

Muss der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern einen kostenlosen Parkplatz stellen?

Arbeitnehmer haben gegenüber dem Arbeitgeber keinen Anspruch darauf, einen kostenlosen Parkplatz auf dem Betriebsgelände gestellt zu bekommen. Ein Rechtsanspruch auf die künftige kostenlose Nutzung eines Betriebsparkplatzes besteht für einen Arbeitnehmer selbst dann nicht, wenn der Arbeitgeber im Zusammenhang mit Neubaumaßnahmen die bisherige kostenlose Parkplatzanlage beseitigt und unter erheblichen Aufwendungen eine neue kostenpflichtige Parkplatzfläche schafft. In diesem Fall dürfen die Arbeitnehmer auch bei einer jahrelangen vorherigen kostenlosen Nutzung des Betriebsparkplatzes nicht davon ausgehen, dass der Arbeitgeber auch künftig kostenlose Parkplätze bereitstellen wird (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.01.2014, Az. 1 Sa 17/13).
 
 

Arbeitsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Siegener Straße 104

57223 Kreuztal

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