Arbeitnehmer haben gegenüber dem Arbeitgeber keinen
Anspruch darauf, einen kostenlosen Parkplatz auf dem Betriebsgelände gestellt
zu bekommen. Ein Rechtsanspruch auf die künftige kostenlose Nutzung eines
Betriebsparkplatzes besteht für einen Arbeitnehmer selbst dann nicht, wenn der
Arbeitgeber im Zusammenhang mit Neubaumaßnahmen die bisherige kostenlose Parkplatzanlage
beseitigt und unter erheblichen Aufwendungen eine neue kostenpflichtige Parkplatzfläche
schafft. In diesem Fall dürfen die Arbeitnehmer auch bei einer jahrelangen vorherigen
kostenlosen Nutzung des Betriebsparkplatzes nicht davon ausgehen, dass der
Arbeitgeber auch künftig kostenlose Parkplätze bereitstellen wird (LAG
Baden-Württemberg, Urteil vom 13.01.2014, Az. 1 Sa 17/13).
Arbeitsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz
Siegener Straße 104
57223 Kreuztal

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