Dienstag, 11. Februar 2014

Ein Vermächtnis ist kein Erbe

Auch wenn Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament bestimmen, dass ein Vermögensgegenstand nach dem Tode des letztversterbenden Ehegatten einem bestimmten Empfänger zustehen soll (sog. Vermächtnis), kann der überlebende Ehegatte über diesen Gegenstand zu Lebzeiten verfügen und ihn an einen Dritten verschenken. Der testamentarisch Bedachte, kann den Gegenstand nach dem Tode des letztversterbenden Ehegatten vom beschenkten Dritten nur noch unter ganz engen Voraussetzungen heraus verlangen (OLG Hamm, Urteil vom 09.01.2014, Az.: 10 U 10/13).
 
 

Erbrecht Siegen/Kreuztal – Rechtsanwälte Kotz

Siegener Straße 104

57223 Kreuztal

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen