Eine Entgeltklausel für die Ausstellung einer Ersatzkarte in
den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank ist unwirksam, so dass die Bank
für die Ausstellung einer Ersatzkarte vom Kunden keine Gebühren verlangen kann
(BGH, Urteil vom 20.10.2015, Az.: XI ZR 166/14).
Rechtsberatung Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal/Olpe
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