Samstag, 3. Oktober 2015

Fahrzeugreparatur: Vergütungsanspruch einer Kfz-Werkstatt für eine erfolglose Fehlersuche

Einer Kfz-Werkstatt steht ein Vergütungsanspruch für die vorgenommenen Arbeiten nur in dem Umfang zu, wie dies vorher mit dem Auftraggeber vereinbart wurde (im Fall wurden bei einem Fahrzeug 13.000 Euro für die erfolglose Suche nach der Ursache eines Elektronik-Problems aufwendet).  Wurde vor der Reparatur zwischen dem Auftraggeber und der Kfz-Werkstatt ein Festpreis vereinbart (im Fall max. 2.000 Euro), so kann die Kfz-Werkstatt auch bei erheblichen Eigenkosten, keinen weiteren Vergütungsanspruch gegenüber dem Auftraggeber fordern (OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.08.2013, Az.: 9 U 218/12). Bei Reparaturaufträgen daher immer eine feste Obergrenze bzgl. der max. anfallenden Reparaturkosten vereinbaren.

Vertragsrecht – Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal/Olpe

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