Dienstag, 13. Oktober 2015

WEG-Anlage - Aufstellen einer Gartenhütte auf Sondernutzungsfläche zulässig?

Nein! Ein Gartenhaus darf in der Regel nur mit Genehmigung der Wohnungseigentümergemeinschaft auf einer Sondernutzungsfläche aufgestellt werden. Das Aufstellen eines Gartenhauses und einer Terrasse sind eine bauliche Veränderung im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes, wodurch das äußere Erscheinungsbild des gemeinschaftlichen Eigentums verändert wird, daher muss vor dem Aufstellen eine Genehmigung der Wohnungseigentümergemeinschaft eingeholt werden (Amtsgericht München, Urteil vom 16.10.2014, Az.: 483 C 2225/14 WEG).

Wohnungseigentumsgesetz – Rechtsberatung Rechtsanwälte Kotz

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