Im Herbst fallen häufig Laub, Nadeln und Zapfen der Bäume
des Nachbarn auf das eigene Grundstück. Die Beseitigung des Laubfalls ist
häufig sehr zeitintensiv und mit viel Arbeit verbunden. Solche
Beeinträchtigungen hat man als Nachbar jedoch in der Regel hinzunehmen. Einen
Anspruch auf Ersatz der Reinigungskosten des eigenen Grundstücks hat man in der
Regel nur dann, wenn die Bäume und Pflanzen des Nachbarn krankheitsbedingt
vermehrte Immissionen verursachen und hierdurch selbst bei erhöhtem
Reinigungsaufwand eine Verwahrlosung des eigenen Grundstücks droht, oder bei
Nichteinhaltung des vorgeschriebenen Sicherheitsabstandes bei Anpflanzung der
Bäume und Pflanzen durch den Nachbarn. Sind die Belastungen unzumutbar hoch,
kann man gegenüber dem Nachbarn Aufwendungsersatzansprüche für anfallende
Reinigungskosten geltend machen.
Nachbarrecht Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal/Olpe
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