Dienstag, 27. Oktober 2015

Sitzstreik im Büro des Chefs um eine Lohnerhöhung zu erhalten zulässig?

Nein! Ein Sitzstreik im Büro des direkten Vorgesetzten, um diesen zu bewegen, eine Lohnerhöhung bzw. eine andere Lohneingruppierung vorzunehmen, berechtigt den Arbeitgeber auch nach 22-jähriger beanstandungsfreier Arbeitstätigkeit zur fristgerechten Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Ein „Sitzstreik“ im Büro des Vorgesetzten stellt eine nachhaltige und gravierende Pflichtverletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten durch den Arbeitnehmer dar, die eine fristgerechte verhaltensbedingte Kündigung des Arbeitnehmers rechtfertigen. Nach dem Vorfall hatte der Arbeitnehmer auch noch eine Rundmail an einige Arbeitnehmer mit den Worten „Wer solche Vorgesetzten hat, benötigt keine Feinde mehr.“ versandt (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 06.05.2015, Az.: 3 Sa 354/14).

Arbeitsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

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