1. Wer beim Einzug renoviert, muss beim Auszug nicht mehr
renovieren.
Ein Mieter muss bei einer zulässigen Renovierungsklausel im
Mietvertrag unter Umständen bei Auszug aus der Mietwohnung nochmals renovieren.
Hierbei spielt es keine Rolle, ob er die Wohnung bei Einzug bereits renoviert
hat.
2. Eine Mietminderung muss man sich vom Vermieter genehmigen
lassen bzw. beim Vermieter anmelden.
Der Mieter ist lediglich dazu verpflichtet, dem Vermieter
den Mietmangel unverzüglich anzuzeigen. Nach dem Gesetz ist die Miete
automatisch gemindert, sobald ein Mietmangel besteht. Der Mieter kann daher die
Miete mindern, sobald ein Mietmangel besteht. Je gravierender ein Mietmangel
ist, desto höher kann die Miete gemindert werden
vgl. hierzu Mietminderungstabelle unter
www.ra-kotz.de/minderungen.htm.
3. dreimal laut Feiern im Jahr ist erlaubt (oder einmal im
Monat)!
Falsch! Bei allen Feiern ist Rücksicht auf die Nachbarn zu
nehmen und im Zeitraum von 22.00 – 06.00 Uhr sind Betätigungen verboten, welche
die Nachtruhe stören (vgl. § 9 LImschG-NRW). In diesem Zeitraum darf nur noch
in Zimmerlautstärke gefeiert werden.
4. Man darf die Kaution abwohnen!
Ein Abwohnen der gestellten Mietkaution während des
bestehenden Mietverhältnisses ist unzulässig! Die gestellte Mietkaution dient
dem Vermieter u.a. als Sicherheit für eventuelle Mietschäden, für ausstehende
Betriebskosten sowie für nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen.
5. Wenn man drei Nachmieter stellt, muss der Vermieter den
Mieter aus dem Mietvertrag entlassen.
Falsch! Grundsätzlich muss der Mieter die gesetzliche bzw.
vertragliche Kündigungsfrist einhalten, es sei denn der Mietvertrag enthält
eine Nachmieterklausel oder es besteht ein berechtigtes Mieterinteresse zur
Mietvertragskündigung.
Weitere Informationen zum Mietrecht unter: www.meinmietrecht.de
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