Samstag, 9. November 2013

Fahrtenbuchanordnung nach Verkehrsordnungswidrigkeit – Unverhältnismäßigkeit

Die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage als Mittel der Gefahrenabwehr kann nach dem Vergehen eines erheblichen Zeitraums seit der Begehung der Verkehrsordnungswidrigkeit bzw. der Einstellung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens unverhältnismäßig sein (BVerwG, Beschluss vom 16.12.1991, Az.:3 B 108.91).



Bussgeld Siegen/Kreuztal – Rechtsanwälte Kotz

Siegener Straße 104

57223 Kreuztal

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