Montag, 25. November 2013

Verkehrsunfall mit verbotswidrig fahrendem Fahrradfahrer

Fährt ein Fahrradfahrer verkehrswidrig (z.B. auf der falschen Straßenseite) und kommt es zu einem Verkehrsunfall mit einem motorisierten Verkehrsteilnehmer, so kann der Verkehrsverstoß des Fahrradfahrers so schwer wiegen, dass ihn die alleinige Haftung am Verkehrsunfall trifft und die Betriebsgefahr des motorisierten Verkehrsteilnehmers vollständig zurücktritt (AG München, Urteil vom 12.12.2012, Az.: 345 C 23506/12).



Verkehrsunfall Siegen/Kreuztal – Rechtsanwälte Kotz

Siegener Straße 104

57223 Kreuztal

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