Nimmt ein Verkehrsteilnehmer, der aufgrund einer erheblichen
Geschwindigkeitsüberschreitung (im Fall Geschwindigkeitsüberschreitung von 66
km/h in der geschlossenen Ortschaft) ein 3monatiges Fahrverbot antreten müßte,
freiwillig an einer verkehrspsychologischen Maßnahme teil, so rechtfertigt
dieses Verhalten die Kürzung des Fahrverbots von 3 auf 1 Monat, wenn dem
Verkehrsteilnehmer ansonsten der Verlust seines Arbeitsplatzes droht (Amtsgericht
Bernkastel-Kues, Urteil vom 15.10.2013, Az.: 8 OWi 8142 Js 18729/13).
Bußgeld Siegen/Kreuztal – Rechtsanwälte Kotz
Siegener Straße 104
57223 Kreuztal

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