Montag, 18. November 2013

Fahrverbot – Herabsetzung nach verkehrspsychologischer Maßnahme

Nimmt ein Verkehrsteilnehmer, der aufgrund einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung (im Fall Geschwindigkeitsüberschreitung von 66 km/h in der geschlossenen Ortschaft) ein 3monatiges Fahrverbot antreten müßte, freiwillig an einer verkehrspsychologischen Maßnahme teil, so rechtfertigt dieses Verhalten die Kürzung des Fahrverbots von 3 auf 1 Monat, wenn dem Verkehrsteilnehmer ansonsten der Verlust seines Arbeitsplatzes droht (Amtsgericht Bernkastel-Kues, Urteil vom 15.10.2013, Az.: 8 OWi 8142 Js 18729/13).
 
 

Bußgeld Siegen/Kreuztal – Rechtsanwälte Kotz

Siegener Straße 104

57223 Kreuztal


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