Sonntag, 12. Juli 2015

Adoptionskosten nicht als außergewöhnliche Belastungen absetzbar

Aufwendungen für die Adoption eines Kindes sind nicht als außergewöhnlichen Belastungen steuerlich abzugsfähig. Mit dieser Entscheidung haben die Senate des BFH eine bestehende Streitfrage zwischen den Senaten des Bundesfinanzhofs geklärt (BFH, Urteil vom 10.03.2015, Az.: VI R 60/11).
Rechtsberatung Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal/Olpe

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