Dienstag, 21. Juli 2015

Berufsunfähigkeitsversicherung – Wann ist man berufsunfähig?

Eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit, liegt in einer Berufsunfähigkeitsversicherung in der Regel vor, wenn die versicherte Person mindestens 6 Monate außer Stande war, ihren Beruf oder eine Verweisungstätigkeit noch zu mindestens 50 % auszuüben. Für die Beurteilung der Berufsunfähigkeit ist auf den Zeitpunkt abzustellen, zu dem die versicherte Person Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung beantragt hat.  Liegt eine Berufsunfähigkeit vor, so hat die versicherte Person rückwirkend einen Anspruch auf die Versicherungsleistungen in Form von Rente und Beitragsbefreiung gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung (LG Dortmund, Urteil vom 02.04.2015, Az: 2 O 275/11). Der Versicherer handelt gegenüber einer versicherten Person treuwidrig, wenn er bei einer naheliegender Berufsunfähigkeit der versicherten Person dieser lediglich ein Angebot über eine befristete „Kulanzleistung“ anbietet. Vereinbarungen mit derartigen Nachteilen sind nur in engen Grenzen möglich. Sie setzen eine noch unklare Sach- und Rechtslage voraus und erfordern vor ihrem Abschluss insbesondere klare, unmissverständliche und konkrete Hinweise des Versicherers darauf, wie sich die vertragliche Rechtsposition des Versicherungsnehmers darstellt und in welcher Weise diese durch den Abschluss der Vereinbarung verhindert oder eingeschränkt werden (vgl. BGH, VersR 2007, 633).

Versicherungsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

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