Donnerstag, 16. Juli 2015

Sofortige Scheidung wegen unzumutbarer Härte

Hat der Noch-Ehepartner ein Verhältnis zu einem neuen Partner und wohnt dieser neue Partner sodann innerhalb des Trennungsjahres mit in der vormaligen Ehewohnung, so stellt dieser Treuebruch des Noch-Ehepartners für den anderen Ehepartner eine  unzumutbare Härte im Sinne von § 1565 Absatz 2 BGB dar, so dass dieser vor Ablauf eines Trennungsjahres die Scheidung einreichen kann (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 05.10.2004, Az.: 9 WF 111/04).

Rechtsberatung Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal/Olpe

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