Hat der Noch-Ehepartner ein Verhältnis zu einem neuen
Partner und wohnt dieser neue Partner sodann innerhalb des Trennungsjahres mit
in der vormaligen Ehewohnung, so stellt dieser Treuebruch des Noch-Ehepartners
für den anderen Ehepartner eine unzumutbare
Härte im Sinne von § 1565 Absatz 2 BGB dar, so dass dieser vor Ablauf eines
Trennungsjahres die Scheidung einreichen kann (OLG Saarbrücken, Beschluss vom
05.10.2004, Az.: 9 WF 111/04).
Rechtsberatung Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal/Olpe
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