Mittwoch, 29. Juli 2015

Heizölbestellung per Telefon, Telefax oder Internet – Widerrufsrecht für Verbraucher?

Bei Fernabsatzverträgen über die Lieferung von Heizöl steht einem Verbraucher auch das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Ein Widerrufsrecht eines Verbrauchers besteht in der Regel nicht bei Fernabsatzverträgen, die die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Finanzdienstleistungen zum Gegenstand haben, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können, insbesondere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Aktien, Anteilsscheinen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft oder einer ausländischen Investmentgesellschaft ausgegeben werden, und anderen handelbaren Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Geldmarktinstrumenten. Eine Heizölbestellung hat jedoch keinen spekulativen Kern, so dass ein Widerrufsrecht des Verbrauchers nicht ausgeschlossen ist (BGH, Urteil vom 17.06.2015, Az.: VIII ZR 249/14).

Rechtsberatung Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal/Olpe

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