Freitag, 10. Juli 2015

Verschattung eines Grundstücks durch Bäume des Nachbarn – Beseitigungsanspruch?

Ein Grundstückseigentümer kann von seinem Nachbarn in der Regel nicht die Beseitigung von Bäumen wegen der von ihnen verursachten Verschattung seines Grundstücks verlangen. Etwas anderes gilt, wenn das Eigentum des Grundstückeigentümers durch den Schattenwurf beeinträchtigt wird und die in den Landesnachbargesetzen enthaltenen Abstandsvorschriften bei der Baumpflanzung nicht eingehalten wurden. Ein Beseitigungsanspruch kommt setzt voraus, dass der beschwerte Grundstückseigentümer wegen der Höhe der Bäume ungewöhnlich schweren und nicht mehr hinzunehmenden Nachteilen ausgesetzt ist (BGH, Urteil vom 10.07.2015, Az.: V ZR 229/14).

Nachbarrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

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