Dienstag, 28. Juli 2015

Fahrtenbuchauflage bei Vergehen des Beifahrers zulässig?

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Mainz kann einem Fahrzeughalter die Führung eines Fahrtenbuchs für sein Fahrzeug auferlegt werden, wenn ein Beifahrer während der Fahrt im Fahrzeug des Fahrzeughalters eine Ordnungswidrigkeit begeht und der Fahrzeughalter den Namen des Beifahrers nicht nennt bzw. im Fall lediglich eine Liste mit den Namen von 15 Personen vorlegt, die Beifahrer gewesen sein könnten. Mit einer Fahrtenbuchauflage soll sichergestellt werden, dass bei künftigen Verstößen im Straßenverkehr deren Ahndung ohne Schwierigkeiten möglich ist. Deshalb soll es nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Mainz unerheblich sein, ob die Verkehrsordnungswidrigkeit vom Fahrzeugführer oder von einem anderen Fahrzeuginsassen begangen wurde (VG Mainz, Urteil vom 15.07.2015, Az: 3 K 757/14.MZ).

Bußgeld Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen