Mittwoch, 22. Juli 2015

Parkscheibe im Seitenfenster des Fahrzeugs angebracht – zulässig?

Eine Anweisung, wo genau im Fahrzeug eine Parkscheibe anzubringen ist, enthält die Straßenverkehrsordnung nicht. Auch regelt die Straßenverkehrsordnung nicht, dass eine Kontrolle der Parkscheibe von einem besonders ungefährlichen Standplatz aus für die Kontrolleure möglich sein muss. Das Anbringen einer Parkscheibe im Seitenfenster eines Fahrzeugs ist daher grundsätzlich zulässig (AG Lüdinghausen, Beschluss vom 20.04.2015, Az.: 19 OWi-89 Js 399/15-25/15).

Bußgeld Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

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