Donnerstag, 30. Juli 2015

Bezugsklauseln in Lebensversicherungsverträgen – Vorsicht bei Scheidung oder Trennung

Nach einer Scheidung oder Trennung sollte man seine bestehenden Lebensversicherungsverträge darauf überprüfen, welche Person man als Bezugsberechtigten für die Versicherungsleistung eingesetzt hat. Ist der Ex-Partner noch als Bezugsberechtigter im Vertrag vermerkt, so erhält dieser im Todesfall die Versicherungsleistung. Eine telefonische Bezugsänderung reicht nicht aus, diese muss gegenüber der Versicherung schriftlich erklärt werden. Nach der Rechtsprechung des BGH ist bei Lebensversicherungsverträgen zudem derjenige als „verwitweter Ehegatte“ anzusehen, mit dem der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder bei Einsetzung als Bezugsberechtigter verheiratet gewesen ist (BGH, Urteil vom 22.07.2015, Az.: IV ZR 437/14).

Versicherungsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

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