Welche Rechte stehen einem Reisenden bei Reisemängeln zu?
Treten während der Reise Mängel auf, kann der Reisende gegenüber dem
Reiseveranstalter die Beseitigung der Mängel verlangen. Der Reisende muss dem
zuständigen Ansprechpartner (z.B. Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort)
hierzu eine kurze Frist setzen (z.B. 1 Tag), damit dieser die bestehenden
Mängel beseitigen kann. Ist die Reise mangelhaft, so kann der Reisende über den
Zeitraum des Bestehens des Man-gels den Reisepreis mindern. Der Reisende kann
den Reisevertrag auch fristlos kündigen, wenn die Reise aufgrund eines
Reisemangels erheblich beeinträchtigt ist. Neben der Reisepreisminderung und
der fristlosen Kündigung des Vertrages, kann der Reisende auch Schadensersatz
für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit verlangen, wenn eine erhebliche
Beeinträchtigung der Reise vorlag, oder die Reise praktisch nicht mehr
durchgeführt wer-den konnte. Nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise
müssen die bestehenden Ansprüche des Reisenden gegenüber dem Reiseveranstalter
innerhalb von 1 Monat (Ausschlussfrist) geltend gemacht werden. Die Ansprüche
des Reisenden gegenüber dem Reiseveranstalter verjähren innerhalb von 2 Jahren (Verjährungsfrist).
Durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (kurz AGB) oder eine
Individualvereinbarung kann der Reiseveranstalter die 2 Jahresfrist auf 1 Jahr
verkürzen! Beachten Sie daher die diesbezüglichen Regelungen in den AGB des Reisevertrags!
Weitergehende Informationen finden Sie in unserer Reiserechtsbroschüre unter:
oder auf unserer Internetseite unter:
Reiserecht Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal/Olpe
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