Dienstag, 14. Juli 2015

Geschwindigkeitsmessung – Beweisverwertungsverbot bei Auswertung durch Privatunternehmen

Lässt eine Bußgeldbehörde die Auswertung von Rohmessdaten einer Geschwindigkeitsmessung von einem Privatunternehmen vornehmen, so hinsichtlich der vom Privatunternehmen ermittelten Ergebnisse ein Beweisverwertungsverbot und das Bußgeldverfahren ist gegen den Betroffenen einzustellen (AG Parchim, Urteil vom 01.04.2015, Az.: 5 OWi 2215/14).
Geschwindigkeitsüberschreitung Siegen/Kreuztal/Olpe

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