Montag, 30. September 2013

Arbeitnehmer - Verpflichtung zur Nutzung einer elektronischen Signaturkarte

Ein Arbeitgeber kann von seinem Arbeitnehmer die Beantragung einer qualifizierten elektronischen Signatur und die Nutzung einer elektronischen Signaturkarte verlangen, wenn dies für die Erbringung der Arbeitsleistung erforderlich und dem Arbeitnehmer zumutbar ist. Der Arbeitgeber kann insoweit von seinem arbeitsvertraglichen Weisungsrecht (§ 106 GewO) Gebrauch machen. Der mit der Verpflichtung zur Nutzung einer elektronischen Signaturkarte verbundene Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist dem Arbeitnehmer in der Regel zumutbar (BAG, Urteil vom 25.09.2013, Az.: 10 AZR 270/12).
 
 

Arbeitsrecht Siegen/Kreuztal – Rechtsanwälte Kotz

Siegener Straße 104

57223 Kreuztal

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