Ein Arbeitgeber kann einem Arbeitnehmer verbieten, seinen dreibeinigen
Hund mit in das Büro zu nehmen, wenn sich die Kollegen und der Arbeitgeber von
dem Hund bedroht fühlen. Ein Arbeitgeber kann einem Arbeitnehmer die Mitnahme
eines Haustieres an die Arbeitsstelle generell verbieten, selbst dann, wenn er
anderen Arbeitnehmern die Mitnahme von Haustieren an die Arbeitsstelle gestattet
(ArbG Düsseldorf, Urteil vom 04.09.2013, Az.: 8 Ca 7883/12).
Arbeitsrecht
Siegen/Kreuztal – Rechtsanwälte Kotz
Siegener Straße
104
57223 Kreuztal

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