Vermietet ein Mieter seine Wohnung unberechtigt weiter und
leugnet er dies auf eine Anfrage des Vermieters, ist das Vertrauensverhältnis
zwischen Mieter und Vermieter so zerstört, dass der Vermieter das bestehende
Mietverhältnis fristlos kündigen kann, ohne vorher ein Abmahnung aussprechen zu
müssen (AG München, Urteil vom 25.4.13, Az 423 C 29146/12).
Mietrecht Siegen/Kreuztal – Rechtsanwälte Kotz
Siegener Straße 104
57223 Kreuztal

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