Montag, 30. September 2013

Untervermietung ohne Zustimmung des Vermieters – fristlose Kündigung

Vermietet ein Mieter seine Wohnung unberechtigt weiter und leugnet er dies auf eine Anfrage des Vermieters, ist das Vertrauensverhältnis zwischen Mieter und Vermieter so zerstört, dass der Vermieter das bestehende Mietverhältnis fristlos kündigen kann, ohne vorher ein Abmahnung aussprechen zu müssen (AG München, Urteil vom 25.4.13, Az 423 C 29146/12).
 
 

Mietrecht Siegen/Kreuztal – Rechtsanwälte Kotz

Siegener Straße 104

57223 Kreuztal



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