Auf den Google+-Profilen besteht für Unternehmer, wie bei Facebook-Profilen,
eine Impressumpflicht. Der Inhalt und Umfang des Impressums richtet sich nach §
5 TMG. Ein fehlendes Impressum ist wettbewerbswidrig und kann abgemahnt werden (LG
Berlin, Beschluss 28.03.2013, Az.: 16 O 154/13). Das Impressum bzw. ein Link zu
einem Impressum kann im Google+-Profil auf dem Punkt „Über mich“ oder im Punkt „Info“
gesetzt werden. Es ist jedoch in der Rechtsprechung umstritten, ob ein
unbedarfter Nutzer unter dem Punkt „Info“ ein Impressum vermutet.
Internetrecht Siegen/Kreuztal – Rechtsanwälte Kotz
Siegener Straße 104
57223 Kreuztal
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