Erleidet man durch einen unverschuldeten Verkehrsunfalls ein
HWS-Schleudertrauma, eine ISG-Blockade sowie eine Beeinträchtigung der
Lendenwirbelsäule mit starken Kopf-, Schulter und Nackenschmerzen die zu einer
Arbeitsunfähigkeit führen und muss man sich aufgrund dieser Verletzungen in
längere ärztliche und krankentherapeutische Behandlung begeben, so ist nach
Auffassung des Amtsgerichts München ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.000,00
Euro für die erlittenen Verletzungen angemessen (AG München, Urteil vom 29.01.2013,
Az.: 332 C 21014/12).
Siegener Straße 104
57223 Kreuztal

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