Dient eine
Sonderzuwendungsklausel in einem Arbeitsvertrag (Weihnachtsgeld) nicht der
Vergütung geleisteter Arbeit des Arbeitsnehmers und knüpft sie nur an den
Bestand des Arbeitsverhältnisses des Arbeitnehmers an, stellt es keine
unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers gemäß § 307 BGB dar, wenn die Sonderzuwendungsklausel
im Arbeitsvertrag den ungekündigten Bestand des Arbeitsverhältnisses zum
Auszahlungstag als Anspruchsvoraussetzung voraussetzt (BAG, Urteil vom 18.01.2012,
Az.: 10 AZR 667/10).
Arbeitsrecht Siegen/Kreuztal – Rechtsanwälte Kotz
Siegener Straße 104
57223 Kreuztal
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen