Dienstag, 7. Mai 2013

Fahrspurwechsel ohne Schulterblick – Haftung bei Verkehrsunfall

Kommt es zu einem Verkehrsunfall, weil ein Fahrzeugführer die Fahrspur wechselt ohne hierbei einen Schulterblick zu tätigen, so haftet er zu 100 % für den von ihm verursachten Sachschaden. Die Betriebsgefahr des vom Geschädigten geführten Fahrzeugs tritt aufgrund des grob verkehrswidrigen Verhaltens des schädigenden Fahrzeugführers vollständig zurück. Dies gilt auch dann, wenn sich nicht feststellen lässt, ob der Geschädigte die zulässige Höchstgeschwindigkeit eingehalten hat oder nicht (LG Freiburg, Urteil vom 21.05.2012, Az.: 8 O 21/12).
 
 

Verkehrsunfall Siegen – Rechtsanwälte Kotz

Siegener Straße 104

57223 Kreuztal

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