Eine
vorübergehende erhöhte Verkehrslärmbelastung aufgrund von Straßenbauarbeiten
stellt unabhängig von ihrer zeitlichen Dauer jedenfalls dann, wenn sie sich
innerhalb der in Innenstadtlagen üblichen Grenzen hält, keinen zur Minderung
berechtigenden Mangel der vermieteten Wohnung dar (BGH, Urteil vom 19.12.2012,
Az.: VIII ZR 152/12).
Mietrecht
Siegen/Kreuztal – Rechtsanwälte Kotz
Siegener
Straße 104
57223
Kreuztal

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