In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass der vorsätzliche
Verstoß eines Arbeitnehmers gegen seine Verpflichtung, die abgeleistete, vom
Arbeitgeber nur schwer zu kontrollierende Arbeitszeit korrekt zu dokumentieren,
an sich geeignet ist, einen wichtigen Grund zur fristlosen darzustellen. Dies
gilt für einen vorsätzlichen Missbrauch einer Stempeluhr ebenso wie für das
wissentliche und vorsätzlich falsche Ausstellen entsprechender Formulare. Dabei
kommt es nicht entscheidend auf die strafrechtliche Würdigung an, sondern auf
den mit der Pflichtverletzung verbundenen schweren Vertrauensbruch. Der
Arbeitgeber muss auf eine korrekte Dokumentation der Arbeitszeit vertrauen
können. Überträgt er den Nachweis der geleisteten Arbeitszeit den Arbeitnehmern
selbst und füllt ein Arbeitnehmer die dafür zur Verfügung gestellten Formulare
wissentlich und vorsätzlich falsch aus, so stellt dies in aller Regel einen
schweren Vertrauensmissbrauch dar, der den Arbeitgeber dazu berechtigt, das
Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer fristlos zu kündigen (LAG Mainz, Urteil vom 15.11.2012, Az.: 10 Sa
270/12).
Arbeitsrecht Siegen/Kreuztal – Rechtsanwälte Kotz
Siegener Straße 104
57223 Kreuztal

Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen