Samstag, 31. August 2013

Endzeugnis – Anspruch des Arbeitnehmers

Ein fristgerecht entlassener Arbeitnehmer hat spätestens mit Ablauf der Kündigungsfrist oder bei seinem tatsächlichen Ausscheiden Anspruch auf ein Zeugnis über Führung und Leistung (§ 630 BGB) und nicht lediglich auf ein Zwischenzeugnis. Das gilt auch dann, wenn die Parteien in einem Kündigungsschutzprozess über die Rechtmäßigkeit der Kündigung streiten (BAG, Az: 5 AZR 710/85, Urteil vom 27.02.1987).
 
 

Arbeitsrecht Siegen/Kreuztal – Rechtsanwälte Kotz

Siegener Straße 104

57223 Kreuztal

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