Donnerstag, 1. August 2013

Schwarzarbeit – Keine Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers

Erteilt ein Auftraggeber einem Unternehmer einen  Werkauftrag der in Schwarzarbeit (Barzahlung ohne Rechnung und Umsatzsteuerabführung) erbracht werden soll, so stehen dem Auftraggeber gegenüber dem Unternehmer keine Gewährleistungsansprüche bei mangelhaften Werkleistungen zu, da der Werkvertrag gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG nichtig ist (BGH, Urteil vom 01.08.2013, Az.: VII ZR 6/13).

Baurecht Siegen/Kreuztal – Rechtsanwälte Kotz

Siegener Straße 104

57223 Kreuztal

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen