Würgt ein Fahrzeugführer sein Fahrzeug an einer grünen Ampelanlage
ab, weil er mit seinem Fuß von der Kupplung rutscht und fährt der Hintermann
sodann auf das stehende Fahrzeug auf, so haftet der Hintermann nur zu 75 % an
dem Verkehrsunfall, da sich der Vorausfahrende einen Mitverschuldensanteil von
25 % an dem Verkehrsunfall anrechnen lassen muss (LG Hagen, Urteil vom
12.12.2012, Az.: 7 S 100/12).
Verkehrsunfall Siegen/Kreuztal – Rechtsanwälte Kotz
Siegener Straße 104
57223 Kreuztal

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