In der Kaskoversicherung sind Unfälle des jeweiligen Fahrzeugs
versichert. Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit
mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Verursacht ein von
außen eingedrungener Fremdkörper einen Reifenplatzer, so handelt es sich um
einen Unfall, der in der Kaskoversicherung versichert ist (LG Karlsruhe, Urteil
vom 20.08.2013, Az.: 9 O 95/12). Versichert sind auch die Folgeschäden des
Reifenplatzers an der Karosserie des Fahrzeug.
Versicherungsrecht Siegen/Kreuztal – Rechtsanwälte Kotz
Siegener Straße 104
57223 Kreuztal

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