Sonntag, 16. Juni 2013

Berufsunfähigkeitsversicherung - Falschbeantwortung von Gesundheitsfragen

Wurden einem Versicherungsnehmer bei Vertragsschluß komplexe Gesundheitsfragen so schnell vorgelesen, dass ihre richtige Erfassung nicht gewährleistet war, kann eine unvollständige Antwort nicht Grundlage einer Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder eines Rücktritts vom Versicherungsvertrag sein (OLG Stuttgart, Urteil vom 19.4.2012, Az.: 7 U 157/11).
 
 
 

Versicherungsrecht Siegen/Kreuztal – Rechtsanwälte Kotz

Siegener Straße 104

57223 Kreuztal


 

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